Was passiert mit einer Waffe, wenn diese geerbt wird?

Derjenige, der die Waffe geerbt hat muss innerhalb eines Monats eine Waffenbesitzkarte beantragen oder die Waffe nach gesetzlichen Vorgaben unbrauchbar machen. Sollte der Erbe keine Waffenbesitzkarte bekommen, ist die Schusswaffe zu blockieren.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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