Vor dem Neukauf von Waffen möchte ich meine bisherigen veräußern und aus der WBK austragen lassen. Unsere KPB will in solch einem Fall die WBK einziehen, da sie leer ist. Ist das rechtens?

Ja, diese Vorgehensweise ist (leider) rechtens.

Unser Tipp ist, dass Sie es eher auf dem anderen Weg machen.

Das bedeutet, dass Sie zuerst den Neuerwerb tätigen und den Neueintrag vornehmen lassen. Danach veräußern Sie Ihre nicht mehr gewollten Waffe(n) und lassen diese entsprechend austragen. So umgehen Sie den Einzug Ihrer Waffenbesitzkarte.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

seers cmp badge