Muss bei der Beantragung einer WBK in NRW bereits ein Waffenschrank vorhanden sein, oder erst beim Kauf der ersten Waffen?

Zunächst müssen Sie die Waffenbesitzkarte, kurz WBK, beantragen, um Waffen erwerben zu können. Das bedeutet, dass Sie gleichzeitig einen Voreintrag vornehmen lassen müssen, um den Erwerb der ersten Waffe zu belegen. Entsprechend müssen Sie auch belegen können, in welchem Waffenschrank diese Waffe aufbewahrt bzw. gelagert werden soll.

Ein Ausdruck, welchen Waffenschrank Sie beabsichtigen zu kaufen, wird nicht reichen. Aus diesem Grund muss der Waffenschein schon vorhanden sein, bevor Sie eine Waffe erwerben.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

seers cmp badge