Mein Mann ist kürzlich verstorben und hinterlässt eine Jagdwaffe, kann ich diese an meine Nachkommen vererben? Wie geht das?

Der erste Schritt ist, die örtlich zuständige Waffenbehörde über die Waffe bzw. den Todesfall zu informieren – dies muss unverzüglich („ohne schuldhaftes Zögern“) gesehen.

Das Vererben an die Nachkommen ist möglich, allerdings müssen diese über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen – die sogenannte WBK kann aber auch beantragt werden.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Erteilung sind:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
  • persönliche Eignung nach § 6 WaffG
  • Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
  • bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach §§ 8 und 14 WaffG

Der Erbe steht allerdings in der Pflicht, die Waffe unbrauchbar zu machen. Dazu ist ein zugelassenes Blockiersystem notwendig, welches durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) freigegeben sind.

Selbst wenn die Waffe blockiert wurde, so muss sie entsprechend aufbewahrt werden. Dazu ist ein zugelassener Waffenschrank notwendig – auch hier können Sie sich, ebenso wie zu dem Thema Blockiersystem an einen VDB-Waffenfachhändler wenden.

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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