Kann ich mit der WBK (grün) eine Schreckschusswaffe führen?

Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt Sie ausschließlich zum Besitz von:

  • Mehrschüssige Pistolen
  • Selbstladeflinten
  • Repetierflinten
  • Halbautomatische Langwaffen
  • (Kleinkaliber)-Revolver

Sofern die Waffe nicht schuss­bereit und zugriffs­bereit ist, darf sie von A nach B transportiert werden.

Zum Führen einer Waffe benötigen Sie zusätzlich einen (kleinen) Waffenschein.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

seers cmp badge