Ist der Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG der sogenannte „Kleine Waffenschein“?

Ja, § 10 Abs. 4 WaffG ist bzw. definiert den sogenannten „Kleine Waffenschein„. Der Kleine Waffenschein wurde am 1. April 2003 ins deutsche Waffengesetz integriert.

Der Inhaber ist mit dem Erwerb des kleinen Waffenscheins zum Führen von SRS-Waffen, (Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen) berechtigt, wenn diese das PTB-Zeichen F tragen.

 

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