Ich wurde 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (kein Gewaltdelikt oder ähnliches). Habe ich trotzdem die Möglichkeit eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?

Grundsätzlich gilt nach nach § 4 WaffG unter anderem die Zuverlässigkeit nach § 5. Da Ihre Strafe nur 6 Monate, und dazu auf Bewährung, betrug, sollte Ihnen die Waffenbesitzkarte nicht verwehrt werden.

Nicht ausgehändigt würde Sie Ihnen werden, wenn Sie rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder einer sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden wären. Dann hätten Sie erst 2020 wieder die Möglichkeit, eine WBK zu beantragen.

Dennoch würden wir Ihnen empfehlen, sich einmal anwaltlich oder durch Ihre zuständige Polizeidienststelle oder die Waffenbehörde beraten zu lassen, bevor Sie den Antrag absenden.

 

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