Ich würde gerne einen kleinen Waffenschein beantragen. Da ich das gerne zusammen mit einem Bekannten machen würde, stellt sich mir die Frage, ob dies auch in einem anderen Bundesland geht, da er aus NRW kommt und ich aus Niedersachsen. Ist dies möglich?

Den kleinen Waffenschein können Sie nur bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde Ihres 1. Wohnsitzes beantragen, so wie es auch bei allen anderen waffenrechtlichen Anträgen der Fall ist.

Dies ergibt sich schon daraus, dass in den unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Gebühren erhoben werden. Seit den letzten Vorkommnissen ist ein Beantragungsanstieg verzeichnet worden, sodass viele Behörden ohnehin überfordert sind. Würden nun zusätzlich alle in das „günstigste“ Bundesland gehen, um den kleinen Waffenschein zu beantragen, würde es zu noch längeren Wartezeiten kommen.

Dafür ist der kleine Waffenschein in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gültig.

 

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