Ich möchte einen Waffenschein machen, habe aber vor vielen Jahren eine Vorstrafe zur Bewährung bekommen. Ist es möglich nach dieser Zeit möglich einen Jagdschein bzw. Waffenschein zu machen?

Zu aller erst wird Ihnen, wenn überhaupt, nur ein kleiner Waffenschein genehmigt. Den großen Waffenschein bekommt kaum eine Privatperson in Deutschland.
Was den kleinen Waffenschein angeht, so liegt die Gesetzeslage so, dass Sie die § 5 WaffG die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mitbringen müssen, um ihn zu erhalten.

Grundsätzlich darf keine Vorstrafe bestehen, es sei denn, es handelt sich um:

  • Freiheitsstrafe
  • Jugendstrafe
  • Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen

Eine Vorstrafe bedeutet noch kein komplettes Aus für den kleinen Waffenschein bzw. Jägerschein. Sollten Sie zu weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sein und das Urteil schon 10 Jahre rechtskräftig sein, haben Sie gute Chancen.

Sollte es sich bei Ihrem Vergehen um eines handeln, welches mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder gar einer gemeingefährlichen Straftat zu tun hat und dieses schon fünf Jahre rechtskräftig sein, muss auch dies nicht unbedingt ein Ablehnungsgrund sein.

Alles in einem kann Ihre Vorstrafe ein Hindernisgrund sein, muss es aber nicht. Es gilt, Ihre persönliche Situation zu durchleuchten. Einen Antrag stellen können Sie auf jeden Fall, ob er dann nach den entsprechenden Prüfungen genehmigt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Wir raten Ihnen, einen Blick in Waffengesetz (WaffG) des Waffengesetzes (WaffG) zu werfen und sich mit Ihrer zuständigen Behörde auseinanderzusetzen. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Waffenrecht konsultieren.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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