Ich möchte eine Waffenbesitzkarte erwerben. Och habe vor fünf Jahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr meinen Führerschein für ein Jahr verloren, und musste eine MPU machen. Kann ich trotzdem auf den Erwerb einer Waffenbesitzkarte hoffen?

Das Waffengesetz (WaffG) setzt für die Erteilung der Waffenbesitzkarte die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 voraus.

Wer wegen eines Verbrechens oder einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr verurteilt wurde und seit der der Rechtskraft keine 10 Jahre vergangen sind, hat schlechte Karten.

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handeln. Um dies zu differenzieren, ist der Promillewert ausschlaggebend, sowie die Tatsache, ob jemand gefährdet wurde, es das erste Mal war und noch einige andere Faktoren.

In Ihrem Fall können wir keine genaue Antwort geben, weswegen wir Ihnen raten, sich entweder an einen Anwalt zu wenden oder sich mit der für Sie zuständigen Waffenbehörde zu wenden. Dies geht entweder persönlich oder telefonisch. So erhalten Sie eine zuverlässige Auskunft und können davon abhängig machen, ob Sie den Antrag stellen oder nicht.

Mitunter kann auch im Einzelfall entschieden werden, da es auch der Fall sein kann, dass von Ihnen ein fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis verlangt wird.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

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