Ich habe vor zwei Jahren wegen Umzug meine Waffe verkauft und aus der WBK austragen lassen. Jetzt versucht meine jetzige Kreisverwaltung meine WBK einzuziehen, weil ich mich noch nicht einem neuen Verein angeschlossen habe. Ist das Rechtens? Habe diese beim Erwerb bezahlt und halte sie für mein Eigentum.

Mit der Zahlung der Gebühr Ihrer WBK haben Sie diese nicht gekauft wie einen Fernseher, sondern eine Gebühr für die Ausstellung bezahlt. Damit werden unter anderem die Überprüfung der nötigen Voraussetzungen und die Ausstellung „entlohnt“.

Um eine WBK ausgehändigt zu bekommen, ist eine Bedürftigkeit nach § 8 nachzuweisen, wie es der Fall ist, wenn Sie Mitglied eines Sportschießvereins (§ 14 WaffG) sind. Da Sie durch die fehlende Mitgliedschaft auch nicht mehr regelmäßig zum Schießen gegangen sind, die die Behörde dazu ermächtigt, die WBK einzuziehen, weil so kein Bedürfnis mehr nachgewiesen werden kann bzw. offensichtlich nicht mehr besteht.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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