Ich habe vor einigen Jahren meine WBK abgegeben, weil ich nicht mehr in der finanziellen Lage war den Sport auszuüben. Jetzt bin ich finanziell bessergestellt. Kann ich meine WBK wiederbekommen?

Wenn Sie dem Sport wieder nachgehen möchten, ist es absolut kein Problem, die Waffenbesitzkarte (WBK) wieder neu zu beantragen. Allerdings muss diese nach den heutigen Vorschriften neu beantragt werden, wozu unter anderem eine aktive Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband gehört und das regelmäßige Schießen.

Je nach Bundesland liegen die Kosten für die WBK bei 35 und 80 Euro.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Erteilung sind:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
  • persönliche Eignung nach § 6 WaffG
  • Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
  • bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach §§ 8 und 14 WaffG

Zusätzlich zum Antrag sollten Sie außerdem folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass bei ausländischen Mitbürgern
  • Sportschützen: Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über Bedürfnis. Die schießsportliche Betätigung nach überörtlichen Regeln und der Sachkundenachweis müssen mindestens 12 Monate bestehen. Für unter 25-Jährige muss außerdem ein medizinisch-fachpsychologisches Zeugnis ausgestellt werden.
  • Zwingend notwendig: Die Prüfung der Sachkunde

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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