Ich bin Deutsche, lebe aber in Österreich. Hier ist mir das Führen einer Faustfeuerwaffe (selbst als Jägerin) untersagt. Nun frage ich mich, ob ich auch ohne Wohnsitz in D dort einen Waffenpass beantragen kann und eine dort erworbene und registrierte Faustfeuerwaffe dann nach Ö ausführen dürfte?

Wichtig ist nicht Ihre Herkunft, sondern Ihr aktueller Wohnort bzw. Ihre Meldeadresse. Dieser liegt in Ihrem Fall in Österreich.

Aus diesem Grund können Sie hier keinen Waffenpass beantragen.

Wenn Ihre Waffen auf dem österreichischen Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, können Sie mit den Waffen und der entsprechenden Bescheinigung über die Grenze „wandern“.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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