Ich bin Deutsche, lebe aber in Österreich. Hier ist mir das Führen einer Faustfeuerwaffe (selbst als Jägerin) untersagt. Nun frage ich mich, ob ich auch ohne Wohnsitz in D dort einen Waffenpass beantragen kann und eine dort erworbene und registrierte Faustfeuerwaffe dann nach Ö ausführen dürfte?

Die Idee ist sicherlich nicht schlecht, leider in der Realität nicht umsetzbar.

Sofern Ihnen in Österreich das Führen gewisser Waffen nicht erlaubt ist, ändert sich dies auch nicht durch den deutschen Waffenschein. Sie müssen sich nach den Gesetzen Ihres Wohnorts richten.

Selbiges gilt, wenn Ihnen auch der Besitz bestimmter Waffen untersagt ist. Auch dann wird der Besitz nicht „legal“, wenn er Ihnen nach deutschem Recht erlaubt wäre.

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