Ich besitze eine Grüne WBK (Sportschütze, ausgestellt Dez. 2017) und habe mir im Dez. 2017 zwei Kurzwaffen gekauft. Wann darf ich mir eine 3. und 4. Kurzwaffe kaufen (abgesehen vom Bedürfnis). Ab Ausstellung der WBK oder ab Eintragung der Waffe?

Wenn wir das Bedürfnis einmal außen vor lassen, können Sie sich eine 3. und 4. Kurzwaffe nach sechs Monaten zulegen.

Dies ist im  „Bedürfnis für Sportschützen“ (§ 14) geregelt. Dem können Sie entnehmen, dass die Regelung für 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen gilt.

Gehen wir einmal vom Bedürfnis aus, so müssen Sie, wenn Sie das „Regelkontingent“ überschreiten wollen, regelmäßig an entsprechenden Schießsportwettkämpfen teilnehmen. Dies nur als kurzer Anreißer, wenn Sie planen, mehr Waffen zu erwerben.

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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