Fällt eine 1969 in Texas als Souvenir gekaufte, nicht mehr funktionierende, Winchester-Flinte aus dem Jahr 1880 unter das Deutsche Waffengesetz?

Sollte sich die Flinte noch in den USA befinden, fällt sie selbstverständlich nicht unter das deutsche Waffenrecht bzw. Gesetz. Das tut sie genau zu dem Zeitpunkt, wenn sie sich in Deutschland befindet.Entsprechend müssen Sie sich an die Gesetze halten.

Es könnte sich auch um eine Dekowaffe handeln – um dies zu beurteilten, sollten Sie einen Waffenhändler aufsuchen und ihn um eine Einschätzung bitten. Nur das Alter oder ein Defekt machen aus ihr noch keine Dekowaffe.

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