Darf ich die Munition auch bei mir führen?

Ja, zwischen Besitz und Führen wird im Waffengesetz nicht unterschieden.
Wichtig ist einzig und allein, dass man einen Munitionserwerbsschein besitzt.

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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