Braucht man für Elektroschocker ein Kleinen Waffenschein?

Beabsichtigen Sie, einen Elektroschocker (nicht Taser) außerhalb Ihres befriedeten Besitztums bei sich zu führen, muss er über das Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen (§ 8 Beschussgesetz) – andernfalls fällt er unter die verbotenen Waffen (§ 40 WaffG).

Besitzt Ihr Modell eine PTB-Kennzeichnung, und sind Sie mindestens 18 Jahre alt, benötigen Sie keinen kleinen Waffenschein. Dennoch bleibt das Mitführen auf öffentliche Veranstaltungen verboten (§ 42 Abs. 1 WaffG), es sei denn, dass Sie eine Ausnahmeerlaubnis gem. § 42 Abs. 2 WaffG besitzen.

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