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Ab welchem Alter dürfen Kinder/Jugendliche mit welchen Waffen im Rahmen des Schützensports schießen?

Mit 12 und 13 Jahren ist Kindern das Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) gestattet insofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

-schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Erziehungsberechtigten
-Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut (⇒sprich eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson)

Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer einzusammeln und während des Trainings aufzuheben.

Schießen mit „sonstigen Schusswaffen“ ist erlaubt, wenn folgende Gegebenheiten erfüllt werden:
-schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Erziehungsberechtigten
-Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut(⇒sprich eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson)

14 und 15 Jahre
Jugendliche ab 14 ⇒ Jahren Luftdruckwaffen
Jugendlichen ab 16 ⇒ Jahren sonstige Schusswaffen

Die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten ist laut dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich, es wird jedoch dazu geraten, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen. Die Einverständniserklärungen ist im Verein mindestens solange aufzubewahren, bis der Jugendliche die erforderliche Altersgrenze überschritten hat. Auf Verlangen ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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