1991 wurde mir wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr der Führerschein für sechs Monate entzogen und ein Strafe von 1500 DM verhängt. Wenn ich jetzt den Jagdschein beantragen würde, hätte ich überhaupt eine Chance zugelassen zu werden? Ansonsten habe ich keinerlei Vorstrafen oder sonstige Vergehen, sowie ein Führungszeugnis ohne Eintragung.

Wahrscheinlich wird Ihre damalig erhaltene Strafe kein Hindernis sein, wenn Sie nun beabsichtigen einen Jagdschein zu machen. Der Grund hierfür ist, dass nach Ihren Aussagen kein Eintrag im Führungszeugnis vorgenommen wurde.

Der Jagdschein wird dann ausgestellt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) nachgewiesen werden kann.

Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Bürgerservice bzw. Ihrer Jagdbehörde nachfragen, bevor Sie alle Mühen auf sich nehmen.

 

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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