Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Burgenlandkreis.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Burgenlandkreis
In Burgenlandkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .
Landratsamt
http://www.boerdekreis.de/index_615.html
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Tel.: 03445 / 73 – 0
Fax: 03445 / 73 – 1199
eMail: burgenlandkreis@blk.de
Ansprechpartner
Wichtige Informationen zur Beantragung in Burgenlandkreis
Voraussetzungen für die Beantragung in Burgenlandkreis
Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.
Kosten für die Beantragung in Burgenlandkreis
Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Burgenlandkreis
Montag —
Dienstag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch —
Donnerstag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr