Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Zweibrücken.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Zweibrücken

In Zweibrücken erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt Zweibrücken.


Behördenzentrum
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken

Wichtige Informationen zur Beantragung in Zweibrücken

Voraussetzungen für die Beantragung in Zweibrücken

Zuverlässigkeit
bestandene deutsche Jägerprüfung
Jagdhaftpflichtversicherung

Bei Erstantrag:

Schriftlicher Antrag
Prüfungszeugnis im Original
1 Passfoto
Personalausweis/Reisepass
Versicherungsnachweis (Laufzeit beachten)

Bei Verlängerung:

Schriftlicher Antrag
Versicherungsbestätigung
eventuell Pachtnachweis bzw. Nachweis einer entgeltlichen Jagderlaubnis (Reviername und -größe, Dauer)

Kosten für die Beantragung in Zweibrücken

Die nachfolgend aufgeführen Gebühren sind inklusive Jagdabgabe (Stand 01. April 2008).

Einjahresjagdschein
96,00 €

Zweijahresjagdschein
150,00 €

Dreijahresjagdschein
180,00 €

Tagesjagdschein
96,00 €

Weitere Gebühren und Falkner-Jugend-Jagdscheine erfragen Sie bitte beim Ordnungsamt, Zimmer Nr. 107, Tel. 06332/871-329.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Zweibrücken

Öffnungszeiten September bis Juni:

Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

Öffnungszeiten Juli und August:

Montag bis Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 15.00 Uhr

Weitere Terminvereinbarungen möglich

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