Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Tübingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Tübingen

In Tübingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Abteilung 31 für Ordnung.


Abteilung 31 für Ordnung
http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/310259.html

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befindet sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo. u. Mi. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 08:00-12:30 u. 13:30-17:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Ansprechpartner

Sekretariat
Frau Bisinger-Letzgus
Raum: A1 04
Tel.: 07071 207-3103
Fax: 07071 207-93103
K.Bisinger-Letzgus@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeitung
Frau Steinmetz
Raum: A1 02
Tel: 07071 207-3115
Fax: 07071 207-93115
f.steinmetz@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung
Frau Lüdigk
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-93124
s.luedigk@kreis-tuebingen.de
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Wichtige Informationen zur Beantragung in Tübingen

Informationen für den Umgang

-zum Erwerb und Besitz sind nur Personen berechtigt welche das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben

-Besitz bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über einen Gegenstand wie in diesem Fall einer Waffe

-Erwerben heißt, edie Waffe gelangt in den persönlichen Besitz z.B. durch einen Kauf oder eine Schenkung oder eine sonstige Form der Überlassung selbst wenn dies nur für kurze Zeit der Fall ist für

-selbst Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen verursachen daher ist eine solche Waffe stets so aufzubewahren, dass Personen unter 18 Jahren insbesondere Kinder keinen Zugang hierzu haben

-das Führen einer Schreckschuss, Reizstoffoder Signalwaffe bedarf eines Kleinen Waffenscheines

Kosten für die Beantragung in Tübingen

Für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins beträgt die Verwaltungsgebühr 62,00 Euro.

Voraussetzungen für die Beantragung in Tübingen

Einen Kleinen Waffenschein erhält nur, wer…

-das 18. Lebensjahr vollendet hat

-waffenrechtlich zulässig ist

-persönlich geeignet ist

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Tübingen

Mo. u. Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:30 u. 13:30-17:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Tübingen

Bitte telefonisch erfragen

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