Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Saarfeld-Rudolstadt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Saarfeld-Rudolstadt

In Saarfeld-Rudolstadt erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.kreis-slf.de/

Besucheranschrift:
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt

Anschrift:
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale

Postfach:
Postfach 22 44
07308 Saalfeld/Saale

Telefon:
03672 823-239
(Bemerkung: SB Waffen)
03672 823-229
(Bemerkung: SB Jagd und Fischerei)

Fax:
03672 823-373

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Saarfeld-Rudolstadt

Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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