Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Saalfeld-Rudolstadt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Saalfeld-Rudolstadt

In Saalfeld-Rudolstadterfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.


Anschrift:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld

Postfach:
22 44, 07308 Saalfeld

Tel:
03671 823-0

Fax:
03671 823-370

Internet:
http://www.kreis-slf.de

eMail:
poststelle@kreis-slf.de

Ansprechpartner
Frau Carmen Herzig – Leiterin SG Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht
Tel. 03672 823-239

Voraussetzungen für die Beantragung in Saalfeld-Rudolstadt

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Saalfeld-Rudolstadt

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Saalfeld-Rudolstadt

-Personalausweis/ Reisepass
-Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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