Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Rottweil.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Rottweil

In Rottweil erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt .


Ordnungsamt

Landratsamt Rottweil
Hauptgebäude Königstraße
Königstraße 36
78628 Rottweil

Ansprechpartner

Frau Gaiselmann: Buchstaben A – M
Frau Mager: Buchstabe N – Z

Wichtige Informationen zur Beantragung in Rottweil

Voraussetzungen für die Beantragung in Rottweil

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:

Mindestalter: grundsätzlich 25 Jahre
abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
Für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können,
Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren.
Zuverlässigkeit
Sie dürfen vor allem keine Vorstrafen haben.
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
geschäftsunfähig,
alkoholabhängig oder
psychisch krank sind.
Sachkunde
Den erforderlichen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen können Sie durch eine Prüfung beim zuständigen Regierungspräsidium erlangen. In bestimmten Fällen können Sie die Sachkunde auf andere Weise (z.B. durch die Jägerprüfung oder für Sportschützinnen und Sportschützen durch erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang) nachweisen.
Nachweis eines Bedürfnisses
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben. Ein solches haben vor allem:
Jägerinnen und Jäger
Sportschützinnen und Sportschützen
Waffensammlerinnen und Waffensammler
gefährdete Personen
Personen, die Waffen herstellen oder mit ihnen handeln
Unternehmerinnen und Unternehmer des Bewachungsgewerbes

Kosten für die Beantragung in Rottweil

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Rottweil

Montag bis Freitag von 7.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag außerdem von 14.00 – 17.30 Uhr
Nach Vereinbarung sind Termine zu anderen Zeitpunkten möglich.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Rottweil

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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