Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Osterholz.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Osterholz

In Osterholz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
https://www.landkreis-osterholz.de/portal/startseite.html

Landkreis Osterholz,
Osterholzer Straße 23,
27711 Osterholz-Scharmbeck,
Telefon: +49 4791 9300,
Fax: +49 4791 930358,
E-Mail: info@landkreis-osterholz.de

Ansprechpartner

Frau Wellmann
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 012
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: +49 4791 930-419
Telefax: +49 4791 930-11419
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Osterholz

Voraussetzungen für die Beantragung in Osterholz

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Kosten für die Beantragung in Osterholz

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Osterholz

Montag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr (durchgehend)
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Osterholz

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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