Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Osnabrück.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Osnabrück

In Osnabrück erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .





Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/service/bus/waffenschein

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Ansprechpartner

Frau Dieckmann
Telefon: 0541 501-4114

Wichtige Informationen zur Beantragung in Osnabrück

Voraussetzungen für die Beantragung in Osnabrück

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Osnabrück

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Osnabrück

MO – FR: 8.00 – 13.00 Uhr

DO: 8.00 – 17.30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Osnabrück

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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