Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Main-Tauber-Kreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Main-Tauber-Kreis

Im Main-Tauber-Kreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Landratsamt.


Landratsamt
http://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Tel 09341/82-0
Fax 09341/82-5660

Ansprechpartner

Voraussetzungen für die Beantragung im Main-Tauber-Kreis

Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Gefährdung
Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden

Wichtige Informationen zur Beantragung in Main-Tauber-Kreis

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.

Kosten für die Beantragung im Main-Tauber-Kreis

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Main-Tauber-Kreis

Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Main-Tauber-Kreis

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