Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Lüchow-Dannenberg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Lüchow-Dannenberg

In Lüchow-Dannenberg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg.aspx

Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Telefon 04131 26-0
E-Mail: info@landkreis.lueneburg.de

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg
Fachdienst Ordnung und KFZ-Zulassungen
Herr A. Förster
+49 4131 26 – 1220
+49 4131 26 – 2220

Landkreis Lüneburg
Fachdienst Ordnung und KFZ-Zulassungen
Herr O. Schmidt
+49 4131 26 – 1313
+49 4131 26 – 2313

Wichtige Informationen zur Beantragung in Lüchow-Dannenberg

Voraussetzungen für die Beantragung in Lüchow-Dannenberg

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Lüchow-Dannenberg

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Lüchow-Dannenberg

Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Lüchow-Dannenberg

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

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