Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Kreis Mittelsachsen.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Mittelsachsen
Im Kreis Mittelsachsen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Kreisverwaltung Mittelsachsen.
Kreisverwaltung Mittelsachsen
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/behoerden.do?action=showdetail&modul=BHW&id=15371!0
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon 03731 799-0
Telefax 03731 799-3250
E-Mail landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de
Voraussetzungen für die Beantragung im Kreis Mittelsachsen
Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.
Kosten für die Beantragung im Kreis Mittelsachsen
Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 135€.
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Kreis Mittelsachsen
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 – 12:00 13:00 – 18:00
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 – 12:00 13:00 – 18:00
Fr: 09:00 – 12:00