Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Hohenlohekreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Hohenlohekreis

Im Hohenlohekreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Ordnungsamt.


Landratsamt
http://www.hohenlohekreis.de/index.php?id=443

Allee 17 (Gebäude A)
Allee 16 (Gebäude B und C)
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 18-0 (Zentrale)
Fax: 07940 18-336

Ansprechpartner

Voraussetzungen für die Beantragung im Hohenlohekreis

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Gefährdung
Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden

Wichtige Informationen zur Beantragung in Lörrach

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.

Kosten für die Beantragung im Hohenlohekreis

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Hohenlohekreis

Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Hohenlohekreis

Für die Erteilung eines Waffenscheins müssen Sie dieselben Unterlagen vorlegen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Zusätzlich:

Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines

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