Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Grafschaft Bentheim.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Grafschaft Bentheim
In Göttingenerfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .
Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.grafschaft-bentheim.de/verwaltung/dienstleistungen/dienstleistung.php?id=760&menuid=293&topmenu=246
Landkreis
Grafschaft Bentheim
van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: info@grafschaft.de
Ansprechpartner
Rüdiger Riesner 05921961235
Wichtige Informationen zur Beantragung in Grafschaft Bentheim
Voraussetzungen für die Beantragung in Grafschaft Bentheim
Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*
* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Kosten für die Beantragung in Grafschaft Bentheim
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Grafschaft Bentheim
Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16:00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen
Wichtige Dokumente für die Beantragung in Grafschaft Bentheim
Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.