Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Göppingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Göppingen

In Göppingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Ordnungsamt.


Ordnungsamt
https://www.landkreis-goeppingen.de/,Lde/start/Landratsamt/Rechts_u_Ordnungsamt.html

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Ansprechpartner

Joachim Kraft
Tel. +49 7161 202-354
j.kraft@landkreis-goeppingen.de

Voraussetzungen für die Beantragung in Göppingen

Voraussetzung für die Erteilung ist:

Zuverlässigkeit
Nachweis der Sachkunde durch den Antragsteller
Nachweis eines Bedürfnisses durch den Antragsteller
Mindestalter von 18 Jahre, bei Sportschützen grundsätzlich 21 Jahre (außer bei bestimmten Schusswaffen)
Persönliche Eignung (u. a. körperliche und geistige)

Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen in der Regel bei der erstmaligen Erteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten vorlegen.

Wichtige Informationen zur Beantragung in Göppingen

Kosten für die Beantragung in Göppingen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Göppingen

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Göppingen

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins

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