Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Esslingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Esslingen

In Esslingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Landratsamt.


Landratsamt
http://www.esslingen.de/,Lde/start.html

Stadt Esslingen am Neckar
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar

Ordnungsamt: Beblingerstr. 3 und 1
73728 Esslingen am Neckar

Ansprechpartner

Telefon: 0711/ 3512 – 2327
Fax: 0711/ 3512 – 553415
E-Mail: ordnungsamt@esslingen.de
Homepage: http://www.esslingen.de

Voraussetzungen für die Beantragung in Esslingen

Sachkunde nachgewiesen
Bedürfnis nachgewiesen
Zuverlässigkeit nachgewiesen
Nachweis des Versicherungsschutzes
Nachweis von Aufträgen

Wichtige Informationen zur Beantragung in Esslingen

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen

Kosten für die Beantragung in Esslingen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Esslingen

Freitag 07:30–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Montag 07:30–17:00
Dienstag 07:30–17:00
Mittwoch 07:30–17:00
Donnerstag 07:30–17:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Esslingen

Für die Erteilung eines Waffenscheins müssen Sie dieselben Unterlagen vorlegen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Zusätzlich:

Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung

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