Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Emmendingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Emmendingen

In Emmendingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Ordnungsamt.


Ordnungsamt
http://www.landkreis-emmendingen.de/index.phtml?object=tx%7C1406.4972.1&ModID=10&FID=1406.90.1&sNavID=1406.61&La=1&ort=

Ordnungsamt
Adolf-Sexauer-Straße
79312 Emmendingen

Telefon: 07641/451-8100
Fax: 07641/451-8199
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-emmendingen.de

Ansprechpartner

M. Haas
Ordnungsamt
Adolf-Sexauer-Straße 1/1
79312 Emmendingen
Telefon:
07641/451-8104

Fax:
07641/451-8199

EMail:
m.haas@landkreis-emmendingen.de

T. Schaffhauser
Ordnungsamt
Adolf-Sexauer-Straße 1/1
79312 Emmendingen
Telefon:
07641/451-8105

Fax:
07641/451-8199

EMail:
t.schaffhauser@landkreis-emmendingen.de

Voraussetzungen für die Beantragung in Emmendingen

Voraussetzung

für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte:

Alter
grundsätzlich: Vollendung des 18. Lebensjahres
für Sportschützen, die großkalibrige Waffen erwerben wollen oder besitzen: Vollendung des 21. Lebensjahres
ZuverlässigkeitDie erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
persönliche EignungDie erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
SachkundenachweisDen erforderlichen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen können Sie durch eine Prüfung beim zuständigen Regierungspräsidium erlangen. In bestimmten Fällen kann die Sachkunde auf andere Weise (z.B. durch die Jägerprüfung oder für Sportschützen durch Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes) nachgewiesen werden.
Nachweis eines BedürfnissesDas Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, vor allem als Jäger, Sportschütze, Waffensammler, gefährdete Person, Waffenhersteller oder -händler sowie als Bewachungsunternehmer ergeben.

Wichtige Informationen zur Beantragung in Emmendingen

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt. Wenn Sie eine Waffe aufgrund einer anderen Erlaubnis (z.B. Jagdschein) erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen und die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Kosten für die Beantragung in Emmendingen

Die Erteilung eines Waffenbesitzkarte ist kostenpflichtig. Die zuständige Behörde teilt Ihnen die Höhe der Kosten auf Anfrage gerne mit.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Emmendingen

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Emmendingen

Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass)
eventuell ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis über Ihre persönliche Eignung

Etwaige weitere Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer Waffe und von der Art der Waffen, für die Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen.

Sportschützen: Bescheinigung eines anerkannten Schießsportvereins über Bedürfnis, Sachkunde und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung nach überörtlichen Regeln
Jäger: gültiger Jagdschein
Erben: Erbnachweis, gegebenenfalls Verzichtserklärung der übrigen Erben, Sterbeurkunde
Sammler: Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der beabsichtigten Anlegung oder Erweiterung einer Waffensammlung
Gefährdete: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. Außerdem müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.

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