Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Diepholz.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Diepholz

In Diepholz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
https://www.diepholz.de/portal/startseite.html

Landkreis Diepholz
Niedersachsenstraße 2
49356 Diepholz

Telefon: 05441 976-0
Telefax: 05441 976-1726
Telefax: 04242 976-4926

E-Mail: info@diepholz.de
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

Ansprechpartner

Frau Sabrina Stenzel
Kreishaus Diepholz, Zimmer B045
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4025
Telefax: 05441 976-1738
E-Mail: sabrina.stenzel@diepholz.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Diepholz

Voraussetzungen für die Beantragung in Diepholz

Mindestalter 18 Jahre,
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
Versicherung*
Nachweis der Sachkunde*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Kosten für die Beantragung in Diepholz

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheines wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Diepholz

Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Diepholz

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Sachkundenachweis
Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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