Dienstag, 27. Februar, 2024 Aus dem Bereich: Jäger, Thema Waffen
Jäger aufgepasst: Neue Regelung zur Schlüsselaufbewahrung
Nicht nur für Schützenfreunde, sondern auch für Jäger brechen harte Zeiten an, da sich die Bestimmungen in NRW geändert haben. Für Letztere geht es derzeit um die Waffenaufbewahrung, zu denen es ein neues Urteil gibt.
Oberverwaltungsgericht NRW urteilt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit dem Urteil vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20) für Aufregung unter Jägern gesorgt. Es fordert nun eine spezifische Auseinandersetzung mit der Aufbewahrung der Schlüssel für Waffenschränke.
In dem Urteil heißt es, dass diese „in Behältnissen aufzubewahren sind, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen“. Was für viele sicherlich ärgerlich ist, sorgt bei anderen für Erleichterung, weil für sie lang bestehende Unklarheiten geschlossen werden.
Hintergrund des Urteils
Das Urteil des Oberlandesgerichts NRW resultiert aus einem Gerichtsverfahren, bei dem der Beklagte Opfer eines Einbruchs wurde. Die Einbrecher entwendeten zwei Kurzwaffen sowie Munition aus einem Waffenschrank, der den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprach.
Die Schlüssel zu diesem Waffenschrank wurden in einem anderen Tresor verwahrt – 40 Kilogramm schwer, gefertigt aus dick- und doppelwandigem Stahl. Waffenschrank war mit einem Zahlenschloss gesichert, was jedoch als nicht ausreichend erachtet wurde. Aus diesem Grund wurde dem Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, woraufhin dieser Klage erhob. Das Urteil hob die Entscheidung auf, da kein unzuverlässiges Verhalten im Sinne des Waffengesetzes festgestellt wurde.
Diese Maßnahmen sollten Sie treffen
Gehören Sie zu den Jägern und sind verunsichert, welche Schritte Sie nun einleiten müssen, um die Schlüsselaufbewahrung gesetzeskonform zu gewährleisten.
- Kaufen Sie einen Langwaffentresor oder einen Kurzwaffenwürfel mit Zahlenschloss.
- Kaufen Sie einen Kurzwaffenwürfel, der über einen Zahlenwürfel verfügt. Achten Sie darauf, dass dieser mindestens die gleiche oder besser eine höhere Sicherheitsstufe besitzt.
- Möchten Sie keinen neuen Waffenschrank kaufen, können Sie Ihr vorhandenes Modell mit einem Zahlenschloss nachrüsten, sofern das möglich ist. Die Umrüstung muss von einem Fachmann abgenommen werden, um die Sicherheitsstufe als gültig zu deklarieren.
Gerichtsurteil noch mit Vorsicht zu genießen
Auch wenn es Sinn macht, alle Utensilien, die mit Waffen zu tun haben, so sicher wie möglich zu verwahren, ist nicht zu vergessen, dass es sich bei dem Urteil um keine gesetzliche Änderung handelt.
Es besitzt daher keine bundesweite Gültigkeit, weswegen ein ähnlicher Rechtsstreit in einem anderen Bundesland ganz anders ausgehen kann.