Waffenschränke

„Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ seit dem 1. April 2003 ist dies im Paragraphen 36 des neuen Waffengesetzes festgelegt. Eine solche Vorkehrung ist zum Beispiel die Anschaffung eines Waffenschranks.

Aber was ist ein Waffenschrank und warum muss ich mir als Waffenbesitzer einen anschaffen?

Ein Waffenschrank ist im Grunde ein Vorrichtung welche verhindert, das die sich darin befundenen Waffen an Unbefugte gelangen können. Ein solcher Waffenschrank muss jedoch einige Vorschriften erfüllen. Der Waffenschrank muss zu einem zertifiziert sein und zudem eine bestimmte Sicherheitsstufe oder einen bestimmten Widerstandsgrad besitzen.
Als Waffenbesitzer müssen sie ist also, wie vom Gesetz vorgeschrieben, einen solchen Schrank anschaffen um ihre Waffen aufzubewahren. Wer dies nicht tut muss mit dem Entzug seiner Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechnen.

Sicherheitsvorschriften bei Waffenschränken

Die „Einbruchssicherheit“ von Waffenschränken wird ähnlich geregelt wie die von Tresoren, da ein Waffenschrank im Gunde ein solcher ist.
Früher wurde die Sicherheit von Waffenschränken der VDMA-Norm 24992 bestimmt. Darin sind Sicherheitsstufe A und B vorgeschrieben. Sicherheitsstufe A bezeichnet den Schutz gegen leichte mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge jedoch nicht den Schutz gegen Brände. B den hingegen Schutz gegen leichte mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge, genau wie bei stufe A, jedoch aber auch den Schutz gegen leichte Brände.
Seit dem 31.12.2003 ist jedoch die europäische Norm DIN EN 1143-1 in Kraft getreten, in welcher bestimmte Widerstandsgrade wie etwa 0 oder 1 beschrieben werden. Seit dem 31.12.2003 werden also nur noch Waffenschränke so dass seitdem ausschließlich Tresore nach der europäischen Norm produziert sowie zertifiziert werden dürfen. Die Sicherheitsstufe 0 ist im übrigen mit der veralteten Sicherheitsstufe B zu vergleichen. In einem Waffenschrank der stufe A dürfen höchstens 10 Waffen aufbewahrt werden.
Waffenschränke welche jedoch vor der Inkraftsetzung des Gesetzes hergestellt sowie erworben wurden dürfen weiterhin legal verwendet sowie sogar gebraucht erworben werden. Häufig gibt es noch Restbestände bei manchen Händlern diese dürfen ebenfalls noch erworben werden.

Munition muss grundsätzlich immer getrennt von der dazugehörigen Waffe aufbewahrt werden. Um Waffe und Munition gemeinsam aufzubewahren muss mindestens der Widerstandsgrad 0 vorliegen. Ansonsten muss die Munition in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden.

 

Aufbewahrungserlaubnis nach Sicherheitsstufe:

Sicherheitsstufe A

Alle erlaubnispflichtigen Langwaffen (KK-Gewehre, Ordonanzwaffen, Zimmerstutzen, Vogelbüchsen usw.)

Sicherheitsstufe B

Kurzwaffen

 

 

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