Montag, 29. April, 2024 Aus dem Bereich: News Bundesweit, Thema Waffen
EU-Parlament beschließt schärfere Regeln gegen illegale Feuerwaffen
Das EU-Parlament hat am 23. April 2024 entschieden, die Regeln für den Import und Export von Schusswaffen in der Europäischen Union zu verschärfen. Die Initiative zielt darauf ab, den illegalen Handel mit zivilen Schusswaffen einzudämmen, von denen laut Schätzungen der EU-Kommission mehr als die Hälfte nicht registriert sind. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund, dass etwa 35 Millionen illegale Gewehre und Pistolen in der EU im Umlauf sind.
Geplante Änderungen im Überblick
Um die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen innerhalb der EU zu verbessern, wird eine elektronische Datenbank eingeführt, in der der Weg von zivilen Feuerwaffen der Kategorien B und C, Teilen und Munition erfasst wird. Dies soll auch dazu beitragen, dass sämtliche Importe und Exporte von Waffen innerhalb der EU nach einheitlichen Standards kontrolliert werden.
Das Ziel ist, den illegalen Waffenhandel einzudämmen, von dem geschätzt wird, dass er rund 35 Millionen illegale Waffen umfasst.
Transparente Berichterstattung und Kontrolle
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Verordnung ist die Schaffung eines öffentlichen Jahresberichts, in dem die EU-Staaten detailliert über Importe, Exporte und Kontrollen von Schusswaffen Rechenschaft ablegen müssen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht nachkommen.
Einführung des elektronischen Genehmigungssystems (ELS)
Ein wichtiger Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung eines EU-weiten elektronischen Genehmigungssystems für Waffenhersteller und -händler. Dieses System wird die bisherigen, oft auf Papier basierenden, nationalen Systeme ersetzen. Die EU-Kommission plant, das ELS innerhalb von zwei Jahren zu implementieren, während die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit haben werden, ihre Systeme anzupassen und alle notwendigen Daten zu übertragen.
Jäger und Sportschützen aufgepasst: Vereinfachungen für legale Nutzung von Schusswaffen
Während strengere Vorschriften für Schreckschuss- und Signalpistolen eingeführt werden, sollen für Jäger und Sportschützen die Regeln vereinfacht werden. Ein neues Zertifikat für besonders gefährliche Schusswaffen soll außerdem sicherstellen, dass der Käufer die Waffe nicht weitergeben will.
Neue Regelungen für Reisen mit Waffen
Die neue Verordnung regelt auch den Transit von Waffen und Munition. Jäger und Sportschützen, die an internationalen Wettkämpfen teilnehmen oder in Nicht-EU Länder reisen, müssen sich nun mit den folgenden Punkten auseinandersetzen:
- Angabe detaillierter Informationen zum geplanten Austrittspunkt und zum Datum des Grenzübertritts.
- Nachweis der Nichtvorbestrafung des Waffenbesitzers.
- Möglichkeit, eine nationale Einfuhrgenehmigung zu beantragen.
Theorie und Praxis müssen sich erproben
Wie die nationalen Bestimmungen im Alltag umgesetzt und empfunden werden, wird sich erst in einigen Wochen und Monaten zeigen. Im Gegensatz zu vergangenen Änderungen scheint es, dass diese Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung eine Vereinfachung für Jäger und Sportschützen darstellt, auch wenn sie neue Verpflichtungen mit sich bringt.