Dienstag, 21. Februar, 2017  Aus dem Bereich: News Lokal

Anscheinswaffenverbot für Mainzer Fastnacht

Anscheinswaffenverbot (jackmac34/pixabay)

Aktuell sind die Narren und Närrinnen wieder los. Das bedeutet, dass sich zahlreiche Menschen in verrückte, spannende und wahnwitzige Kostüme werfen, um mal richtig Party zu machen. Das sorgt, insbesondere in Hinsicht auf die erst kürzlich gesehenen Dinge, für Nervosität, was das Thema Waffen angeht. Gemeint sind damit auch Spielzeuge, die wie echte Waffen aussehen und zur Kostümierung gehören.

Mainzer Polizei verbietet „Waffen aller Art“

Echte Waffen, Schreckschusswaffen und solche, die unter den kleinen Waffenschein fallen, sind auf der Mainzer Fastnacht, welche vom 23. Februar bis zum 01. März 2017 stattfindet, verboten. Das überrascht wohl niemanden, denn wer sich ein wenig mit dem Waffengesetz auskennt, wird dies wissen.

Für Verwirrung sorgt allerdings das Verbot der Anscheinswaffen, denn die sind für viele Fastnachtfans sehr wichtig, um die Kostümierung zu perfektionieren. Doch auch die dürfen nicht mitgebracht werden. Wer es doch tut, wird auf jeden Fall die Kosten für den Einsatz übernehmen, 50 Euro pro Stunde und pro Polizist sind das Minimum. Da aber immer gleich mehrere Beamte anrücken, wenn ein „Amokläufer mit Waffe“ zu befürchten ist, sollte klar sein, dass das ein ganz schön teurer Spaß werden würde.

Ist das durchsetzbar?

Mal ehrlich, Regeln und Gesetze sind sicher wichtig und richtig, doch wie genau will die Polizei das Verbot von Anscheinswaffen durchsetzen? Das Problem hierbei ist, dass wenn Sie mit einer solchen Nachahmung erwischt werden, die Polizisten davon ausgehen müssen, dass es sich um eine echte Waffe handelt – und entsprechend reagieren.

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: Entweder lassen Sie Ihr Replikat zu Hause und gehen damit auf Nummer sicher oder Sie kaufen sich ein Accessoire, welches eindeutig als eine Spielzeugwaffe zu erkennen ist.

Auf keinen Fall sollten Sie auf die Idee kommen, sich Scherze zu erlauben, die auf einen „Terroranschlag“ oder sonstige Waffengewalt deuten könnten. In einem solchen Fall kann es auch passieren, dass die Unechtheit nicht direkt erkannt wird, weil sofort gehandelt werden muss.

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