Samstag, 13. Mai, 2017  Aus dem Bereich: Thema Waffen

Verstoß gegen das Waffengesetz: Taschenlampen-Schocker

(Taschenlampen-)Schocker? (Josch13/pixabay)

Kennen Sie schon die sogenannten Taschenlampen-Schocker, auch als Leucht-Schocker bekannt sind? Sie sind derzeit sehr im Trend, aber keinesfalls so harmlos und lustig, wie manch einer es beim Kauf meinen mag. Wer mit einem Taschenlampen-Schocker erwischt wird, riskiert eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Importiert aus Tschechien

In Tschechien gibt es zahlreiche „Asia-Märkte“, die auch bei Deutschen sehr großen Anklang finden. Dort können derzeit die erwähnten Leucht-Schocker gekauft werden. Sie sind tatsächlich auch Taschenlampen, doch sie besitzen einen Schalter, mit dem es möglich ist, einem Menschen Stromschläge von mehreren tausend Volt zu verpassen.

Wer mit damit von der Polizei angehalten wird, hat viel Ärger zu befürchten. In der letzten Zeit kam es schon zu Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, insofern ist das kein Ammenmärchen um den Import zu dämpfen.

Selbiges gilt übrigens auch für Teleskopschlagstöcker oder Impulsgeräte, welche als Lippenstift getarnt sind.

Das sagt das Waffengesetz

Grundsätzlich sind Elektroschocker nicht verboten, sofern Sie das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit tragen. Dies ist bei diesen Billiggeräten in der Regel nicht der Fall.

Handelt es sich bei dem Elektroschocker allerdings um einen als Gebrauchsgegenstand getarntes Gerät, sind sie verboten.
Wer damit erwischt wird, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen – und das schon alleine für den Besitz.

Nicht das erste Mal

Dass so eine Trendwelle schwappt, ist schon 2014 der Fall gewesen. Wahrscheinlich wird es auch nicht das letzte Mal sein.

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