Freitag, 19. März, 2021  Aus dem Bereich: News

Neues Waffenrecht: Was dürfen psychisch Kranke?

Seit rund einem Jahr ist das neue Waffenrecht in Kraft. Doch ein Thema lässt die Innenminister von Bund und Ländern nicht los: der Umgang mit psychisch Kranken bzw. denen, die derzeit legal Waffen besitzen oder in der Öffentlichkeit mit sich führen dürfen. Anstoß für die Kritik gab der Attentäter von Hanau, dessen psychische Verfassung absolut unklar war und ein tragisches Ende nahm – aus diesem Fehler will man lernen.

Waffenbesitzverbot für psychisch Kranke?

Geht es nach den Innenministern, dürften psychisch Kranke ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt keine Waffen mehr besitzen. Es gibt hierzu zwar schon gesetzliche Ansätze, allerdings reichen diese noch nicht aus, so der allgemeine Tenor. Die bisherige Regelung, die Zuverlässigkeit alle drei Jahre zu überprüfen, reiche in dem bisherigen Umfang nicht – zu viele könnten noch durchs Raster fallen, wie das jüngste Beispiel, bei dem insgesamt elf Menschen starben.

Neue Diskussionen im Juli

In der aktuellen Debatte geht es um die Berührung der ärztlichen Schweigepflicht, womit gleichzeitig ein Handeln der Gesundheitsminister gefragt ist. Im Juni treffen sich sowohl die Innenminister von Bund und Ländern als auch die Gesundheitsminister, um die aktuelle Lage im Land zu besprechen. Volle Priorität hat das Thema allerdings derzeit nicht, denn der Kampf gegen die Corona-Pandemie geht absolut vor, doch ganz ruhen lassen kann und will man den waffenrechtlichen Umgang mit psychisch Kranken auch nicht.

Schon bei der vergangenen Innenministerkonferenz (IMK) sprach man das Thema an und forderte eine besser Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern, Polizei und den zuständigen Waffenbehörden der Länder sowie denkbaren Maßnahmen. Wie und ob diese auch umgesetzt werden, steht derzeit noch in den Sternen, aber man sei im Dialog.

Nicht nur psychisch Kranke stehen zur Debatte

Die Unsicherheiten, die von diversen psychischen Erkrankungen ausgehen, sind allerdings nicht das Einzige, worüber es neu zu entscheiden gilt. Mögliche Extremisten sollen auch schneller enttarnt werden, indem der Verfassungsschutz zu einer sogenannten „Regelabfrage“ hinzugezogen wird.

Sollte der Verfassungsschutz darüber in Kenntnis sein, dass sich Person A einem extremistischen Verein oder einer derart orientierten Partei angeschlossen hat, soll ihm die Zuverlässigkeit aberkannt und damit der Waffenbesitz untersagt werden. Ein Problem sieht man aktuell allerdings noch im Quellenschutz, weswegen mache Informationen nicht an die waffenrechtliche Genehmigungsbehörde weitergeleitet werden können – es kommt also sehr auf den Einzelfall an. Weiterhin dauert all dies und kostet Ressourcen, sodass man aktuell nicht so schnell handeln kann, wie man gerne würde.

Verbesserungsbedarf will gut durchdacht sein

Bei den geforderten Änderungen gibt es eine Menge zu beachten und zu durchdenken. Insofern lassen endgültige Beschlüsse auf sich warten – wichtig ist allerdings, dass darüber gesprochen wird. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

Fragen, Anregungen und Kritik zum Neues Waffenrecht: Was dürfen psychisch Kranke?

  1. Es gibts Behinderte die sich nicht schützen können obwohl sie ganz unten stehen in der krieminalitäts Prognose nicht behinderte dürfen sich währen gegen Kriminalität behinderte nicht

  2. Wenn ich weiß, dass jemand ein Psychopath ist, weil er alle Kriterien erfüllt und durch sein Verhalten immer wieder beweist, dass es stimmt, dieser aber natürlich nicht diagnostiziert ist, da er niemals freiwillig zum Psychologen gehen würde, eben weil er denkt, er sei normal und die anderen spinnen (liegt z. B. bei narzisstischen Psychopathen in der Natur der Sache, meistens gesellschaftlich hoch gelobt und glauben selbst, dass sie perfekt sind), kann ich dann darauf vertrauen, dass die Psychologen, die den Test machen, das erkennen, obwohl in Deutschland viel zu wenig Psychologen sich überhaupt mit der sogenannten „dunklen Triade“ gut genug auskennen, um das nach Jahren selbst richtig zu erkennen?
    Kann ich Bedenken bei der Vergabestelle äußern? Wenn ja, wie?

  3. Wer sich , nicht erst seit September 2015 nicht mehr aus dem Haus traut, unter den ekelerregenden Zuständen seelisch leidet, keine Lebensfreude mehr spürt,sich in der eigenen Heimat nicht mehr heimisch fühlt, also seelisch ,,krank“ bzw belastet ist, soll also noch doppelt bestraft und schikaniert werden, wenn er sich und andere, auch seine Tiere mit einer Waffe verteidigen möchte? Das darf und kann nicht sein! Von diesem Staat ist man ja einiges gewohnt,aber das wäre der Gipfel! Ich traue ihm zu, daß er eher ,, traumatisierten “ Eritreern, Somaliern, Afghanen, Syrern,etc( ich sag nur Würzburg, Ludwigshafen,Ulm) direkt aus Kriegsgebieten eher legal eine Panzerfaust anvertrauen würde, als einem Deutschen der unter den gegenwärtigen Zuständen in punkto Lebensqualitaet aus dem letzten Loch pfeift, also evtl unter Zwängen, Ängsten leidet, aber bei klarem Verstand ist, eine Schreckschusswaffe oder eine Waffenbesitzkarte genehmigt. Der Wahnsinn hierzulande kennt kein Ende, Kommentar überflüssig.Paranoid Schizophrene sollten natürlich keine Waffen tragen dürfen. Aber auch niemand der kifft etc . Wer Drogen nimmt, gehört auch nicht in den öffentlichen Dienst! Auch nucvtt,wenn dieser gefährliche Dreck bald legal sein sollte,was hoffentlich nicht passieren wird. Wer Drogen nimmt, egal wie oft und welche..ist eine tickende Zeitbombe und unberechenbar, sollte auch mitnichten Auto fahren dürfen!

    1. Wie Hasserfüllt sind Sie Denn?’Nur weil jemand „Kifft“ soll er nicht mehr Herr seiner Sinne sein und kein Öfffentliches Amt bekleiden dürfen.
      Gesetzt ändern sich nunmal. Nur weil Sie in Ihrer Vorstellung so verbohrt sind soll andere Menschen unter Ihren Wahnvorstellungen leiden?!
      Das zeigt nur das Sie keine Ahnung vom Leben und Cannabais haben!
      Das Sie Cannabis als als „gefährlichen Dreck“ bezeichnen zeigt nur das Sie völlig Ahnungslos sind, Wahrscheinlich haben Sie ein hohes Alter und keinerlei Drogenerfahrungen in Ihrem Leben gesammelt.
      Cannabis ist eine Medizin und hilft vielen Menschen. Sollen wir jedem der regelmäßig ein paar Bier trinkt die Zurechnungsfähigkeit aberkennen?!

      Sie Sind wirklich eine Schande für die Allgemeinbevölkerung.

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