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Freitag, 18. August, 2017  Aus dem Bereich: Thema Waffen

Fallen manche Fidget Spinner unter das Waffengesetz?

Die Fidget Spinner und das Waffengesetz (Myriams-Fotos/pixabay)

Fidget Spinner haben die Welt im Sturm erobert. Einst für ADHSler, Autisten und stressgebeutelte Menschen entwickelt, brauchte plötzlich nahezu jeder so ein Teil in der Hand. Die kleinen Handkreisel gibt es mittlerweile in den unterschiedlichsten Farben und Formen. Da manche aus dem Ausland importiert werden, ist der Zoll in letzter Zeit oft damit beschäftigt, entscheiden zu müssen, ob es sich um Spielzeuge oder Waffen handelt.

Sind Fidget Spinner in Wirklichkeit getarnte Waffen?

Manche haben nämlich den Look eines Ninja- bzw. Wurfsterns. Generell kann gesagt werden, dass Fidget Spinner, die die Ninjasterne aussehen, nicht unter das Waffengesetz fallen.

Nicht zu früh freuen

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Empfänger sie auch ausgehändigt bekommt. Vielen fehlt nämlich die sogenannte „CE-Kennzeichnung“, die zeigt, dass das Produkt nach den Qualitätsstandards der Europäischen Union hergestellt wurde.

Ist dies der Fall, werden die guten Stück zurückgesendet.

 

Fragen, Anregungen und Kritik zum Fallen manche Fidget Spinner unter das Waffengesetz?

  1. Peter sagt:
    8. Mai 2018 um 16:28 Uhr

    Schön wäre es. Meine Frau hat einen fidgetspinner bei Wish gekauft und Print einen Strafbefehl jetzt an der Backe zwecks unerlaubter Waffeneinfuhr obwohl das Spielzeug w eindeutig als solches beschrieben wurde soll sie 400€ Schutzgeld bezahlen ansonsten gibt es ein Gerichtsverfahren. Das ganze im Landkreis Rosenheim

    Antworten
    1. Peter sagt:
      31. Mai 2018 um 3:08 Uhr

      Mittlerweile ist es soweit und das Amtsgericht in Rosenheim lässt es auf eine Gerichtsverhandlung kommen. Meine Frau muss vor Gericht wegen diesem fidgetspinner. Sollte sie verurteilt werden werde ich diese Sache publik machen in allen Zeitungen. Wegen einem fidgetspinner verurteilt aber Mörder und Vergewaltiger bekommen Freispruch.

      Antworten

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