Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Harz.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Harz
In Harz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .
Landratsamt
http://www.kreis-hz.de/de/buergerservice.html
Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel: 03941 5970-0
Fax: 03941 5970-4333
E-Mail: info@kreis-hz.de
www.kreis-hz.de
Ansprechpartner
Sie möchten eine WBK, einen kleinen Waffenschein, eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen oder Sie haben Fragen zu dem Bearbeitungsstand solcher Anträge, dann wenden Sie sich bitte an Frau Graf-Jordan
Tel.: 03941 5970-4406
FAX: 03941 5970-4160
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de
Wichtige Informationen zur Beantragung in Harz
Voraussetzungen für die Beantragung in Harz
Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.
Kosten für die Beantragung in Harz
Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Harz
Mo: 08:30 – 12:00 Uhr
Di: 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Do:
08:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Fr:
08:30 – 12:00 Uhr