Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Halle.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Halle
In Halle erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .
Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Verwaltung
Sachgebiet Recht / Personal
Bereich Waffen und Sprengstoffrecht
Merseburger Str. 6
06110 Halle (Saale)
Email: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner:
Frau Ernst 0345 / 224 – 1807
Frau Niemann 0345 / 224 – 1823
Fax: 0345 / 224 – 111 127
Wichtige Informationen zur Beantragung in Halle
Voraussetzungen für die Beantragung in Halle
Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.
Kosten für die Beantragung in Halle
Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Halle
Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr