Waffenrecht verschärfen: Das fordert die EU-Kommission

In Zeiten, in denen die Terrorangst groß ist, scheint es nötig zu sein, das EU-Waffenrecht zu verschärfen. Zumindest wenn es nach der Europäische Kommission geht, die dies nach den Anschlägen von Paris fordert, damit es Terroristen noch schwieriger und am besten unmöglich gemacht werden kann, dass Waffen in ihre Hände gelangen.

So zumindest die Erklärung des EU-Kommisions-Präsidenten Jean-Claude Juncker. Doch was genau bedeutet das? Darüber möchten wir aufklären, denn dies hat Folgen für Jäger, Sportschützen, Sammler und andere Privatleute, weswegen die geplanten Änderungen nicht mit Jubel begrüßt werden.


Darum geht es bei der geplanten EU Feuerwaffenrichtlinie

In Kürze fordert die EU-Kommission, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen wesentlich schärfer kontrolliert und reglementiert werden.

Das heißt unter anderem:

  • Neue Waffenverbote
  • Waffenbesitzer sollen strenger überwacht und kontrolliert werden
  • Die Waffenbesitzkarte soll nur noch 5 Jahre gültig sein
  • Verlängerung nur noch mit medizinischem Test
  • Einheitliche Richtlinien zur Deaktivierung von Waffen
  • Strengere Richtlinien zur Deaktivierung von Waffen
  • Weitere Regelungen zum Internet-Handel

Vorgestellt wurden diese Vorschläge dem zuständigen Ausschuss „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ vorgestellt am 7. Dezember 2015.

Das könnte aus der Waffengesetz-Verschärfung resultieren

Demnach könnte es passieren, dass halbautomatische Waffen (mit automatischen Mechanismen) demnächst in die Bedrängnis kommen und zu den verbotenen Waffen zählen.

Das „Ja“ zu den neuen Regelungen zur Deaktivierung von Waffen könnte schon ab dem März 2016 in Kraft treten. Grundlage dieses Punktes ist das Attentat auf die „Charlie Hebdo“-Redaktion. Hierbei hatten die Täter eigentlich deaktivierte Kriegswaffen verwendet, die sie zuvor wieder funktionstüchtig gemacht hatten. Die Konsequenz daraus: Auch Sammler würden dann einen Waffenschein benötigen bzw. Privatleute dürften gar keine mehr besitzen, auch nicht, wenn sie funktionsuntüchtig sind.

Der Internethandel würde für Privatleute zur Einkaufswüste werden, denn ihnen soll es untersagt werden, Waffen, Waffenbestandteile oder Munition zu kaufen. Auch der Verkauf wird untersagt.

Waffengegner fordern noch mehr

Während die Änderungen auf allerhand Kritik in den unterschiedlichsten Belangen treffen, kann die neue Waffenrichtlinie den Waffengegnern nicht streng genug sein. Sie fordern, dass privaten Waffenbesitzern kein Zugang mehr zu Sportwaffen aller Kaliber gewährt werden sollen bzw. die Nutzung verboten wird.

Das sagt Deutschland zum Vorschlag zum Waffenrecht

Viele der EU-Mitgliedsstaaten haben sich bereits zu diesen Vorschlägen geäußert. Deutschland sieht einige Veränderungen als eher unangebracht. Es stößt auf, dass legaler Waffenbesitz dazu verleiten soll, kriminellen oder terroristischen Aktivitäten nachzugehen. Da eine Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die Vollautomatischen ähnlich sehen, erfolgen soll, scheint alles andere als richtig zu sein. Zumal es keine offiziellen Statistiken oder andere Belege geben würde, die dies bestätigen. Vielmehr wird dafür plädiert, technische Neuerungen einzuführen.

Zudem ist der Staat Deutschland gegen die Vernichtung von Waffen aus Museen – und das aus zwei Gründen: Zum einen sind sie ein Kulturgut und zum anderen wurde scheinbar noch keine solche Waffe für die organisierte Kriminalität missbraucht.

Doch es gab nicht nur Kritik. Aus deutscher Sicht sei es zielführend, die technischen Standards zu vereinheitlichen, damit Gas- und Signalwaffen deaktiviert werden können und auch bleiben. Würde dies durchgesetzt, so würde dafür die strengere Reglementierung wegfallen.
Noch ist kein Urteil gefallen. Welche Änderungen in Kraft treten werden, muss sich also noch zeigen. Dass diese aber die Legalwaffenbesitzer treffen wird, da ist sich Jürgen Kohlheim, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes (DSB) sicher.

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