Dienstag, 7. März, 2017  Aus dem Bereich: News Lokal

Strafe für umgebaute Schreckschusswaffe

Strafe für umgebaute Schreckschusswaffe (Activedia/pixabay)

Nicht jeder Bürger, der eine Schreckschuss-, Gas- und Signalpistole zu Hause hat, ist dazu auch berechtigt. Sie sind nur dann legal, wenn Sie eine Waffenbesitzkarte bzw. einen kleinen Waffenschein besitzen. Dass Theorie und Praxis manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe sind, musste nun ein 54-Jähriger am eigenen Leib erfahren, der aber nicht nur deswegen vor Gericht landete, sondern auch, weil er seine Schreckschusspistole verändert hatte.

Die Vorgeschichte

2013 kaufte sich der Mann eine Schrotflinte, die ihm aber nicht gefiel. Daraufhin legte er sich eine Schreckschuss- bzw. Gaspistole und die dazugehörige Munition zu. Nachdem er anonym angezeigt wurde, durchsuchte die Polizei im April 2015 seine Wohnung. Der Herr wehrte sich nicht dagegen, gab den Besitz der Schreckschusspistole zu und händigte sie auch aus. So kam auch heraus, dass die Polizei auf einen Bastelfan stieß. Die Waffe hatte er so bearbeitet, dass er damit in der Lage war, auch scharfe Munition zu benutzen.

Er hatte den Gaslauf ausgetauscht und dafür einen anderen eingebaut. Die Aufbausicherung wurde entfernt und auch die Halbautomatik war nun nicht mehr zu nutzen.

„Ich habe mir keinen Kopf gemacht“

Angeblich, so die Aussage des geständigen Waffenbesitzers, wollte er seine Eigenbauwaffe nicht benutzen, nur besitzen. Er habe sie aus einer fixen Idee gekauft und dann daran herumgebastelt. Dass er sie bei der Durchsuchung direkt ausgehändigt hat und geständig war, wirkte sich positiv auf seine Strafe aus.

Dennoch wurde er immerhin zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten und 500 Euro Geldbuße zahlen. Die geht an die Bodelschwinghschen Stiftungen in Bethel, welche sich um Menschen kümmert, die Unterstützung benötigen.

Damit bekam er die Mindeststrafe, womit der Kfz-Mechaniker durchaus zufrieden sein kann, denn es hätte ihn weitaus schlimmer treffen können.

Haben Sie auch noch illegale Waffen und Munition zu Hause?

Sofern auch bei Ihnen Waffen und Munition lagern, sollen Sie ein ganzes Jahr Zeit haben, diese bei der Polizei abzugeben. Eine Strafe ist nicht zu erwarten. Näheres ist derzeit zu dieser Waffengesetzänderung noch nicht bekannt.

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