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	Kommentare zu: Softair &#8211; Erlaubt oder nicht?	</title>
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	<description>Das Schützenverzeichnis für Deutschland</description>
	<lastBuildDate>Mon, 26 Jun 2023 13:02:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Patrick		</title>
		<link>http://www.alle-schuetzenvereine.de/softair-erlaubt-oder-nicht/#comment-5966</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jun 2023 13:02:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;http://www.alle-schuetzenvereine.de/softair-erlaubt-oder-nicht/#comment-5580&quot;&gt;dietmar augustin&lt;/a&gt;.

Hallo Dietmar Augustin,

ab 14 ist man strafmündig. Die Softairwaffen ab 14 sind unter 0,5J, gelten als Spielzeuge und fallen nicht in den Bereich der erlaubnisfreien Waffen über 0,5J und sind deswegen nicht ab 18. D.h. alle waffenrechtlichen Beschränkungen in diesem Bereich gelten nicht für diese Waffen.

Was Anscheinwaffen (§42a) angeht ist das alles komplett egal. Selbst wenn eine Softair überhaupt nicht funktioniert, also gar keine Kugeln schießen kann, dann ist sie eine Anscheinwaffe und darf damit nicht geführt werden. Für die Frage, ob etwas eine Anscheinwaffe ist, zählt nur ob sie zum Verwechseln ähnlich sieht, d.h. auch ein Stück holz entsprechend geschnitzt und lackiert ist eine Anscheinwaffe und fällt damit unter diesen Paragraphen und darf auch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Das Alter ist damit egal. 

Darüber hinaus ist nicht wichtig, wozu sie die Waffe in der Öffentlichkeit führen. Niemand kann ihre Gedanken lesen und wenn jemand die Polizei ruft, weil jemand mit einem &quot;Maschinengewehr&quot; herumläuft und sie vielleicht die Ansage der Polizei die Waffe hinzulegen nicht hören, weil sie noch Musik im Ohr haben, die Polizei daraufhin auf sie schießt, dann wäre das ja irgendwie doof oder? Insbesondere doof für Sie, weil rein rechtliche hätte da niemand was falsch gemacht, außer ihnen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="http://www.alle-schuetzenvereine.de/softair-erlaubt-oder-nicht/#comment-5580">dietmar augustin</a>.</p>
<p>Hallo Dietmar Augustin,</p>
<p>ab 14 ist man strafmündig. Die Softairwaffen ab 14 sind unter 0,5J, gelten als Spielzeuge und fallen nicht in den Bereich der erlaubnisfreien Waffen über 0,5J und sind deswegen nicht ab 18. D.h. alle waffenrechtlichen Beschränkungen in diesem Bereich gelten nicht für diese Waffen.</p>
<p>Was Anscheinwaffen (§42a) angeht ist das alles komplett egal. Selbst wenn eine Softair überhaupt nicht funktioniert, also gar keine Kugeln schießen kann, dann ist sie eine Anscheinwaffe und darf damit nicht geführt werden. Für die Frage, ob etwas eine Anscheinwaffe ist, zählt nur ob sie zum Verwechseln ähnlich sieht, d.h. auch ein Stück holz entsprechend geschnitzt und lackiert ist eine Anscheinwaffe und fällt damit unter diesen Paragraphen und darf auch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Das Alter ist damit egal. </p>
<p>Darüber hinaus ist nicht wichtig, wozu sie die Waffe in der Öffentlichkeit führen. Niemand kann ihre Gedanken lesen und wenn jemand die Polizei ruft, weil jemand mit einem &#8222;Maschinengewehr&#8220; herumläuft und sie vielleicht die Ansage der Polizei die Waffe hinzulegen nicht hören, weil sie noch Musik im Ohr haben, die Polizei daraufhin auf sie schießt, dann wäre das ja irgendwie doof oder? Insbesondere doof für Sie, weil rein rechtliche hätte da niemand was falsch gemacht, außer ihnen.</p>
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		<title>
		Von: dietmar augustin		</title>
		<link>http://www.alle-schuetzenvereine.de/softair-erlaubt-oder-nicht/#comment-5580</link>

		<dc:creator><![CDATA[dietmar augustin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 00:59:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[also, nach einem studieren des waffengesetzes ist mir nicht eindeutig klar geworden und ich glaube auch nicht &quot;verdeutlicht worden, was mit legalem erwerb, als 14j. von waffen in der öffentlichkeit erlaubt bzw. straffrei ist.
führe (trage) ich in der öffentlichkeit eine für 14j erlaubnisfrei waffe bei mir sollte dieses, meiner meinung erlaubt sein, auch wenn sie geladen ist.
14j sind, auch meiner meinung nach, nicht strafmündig. alle waffen die heute hergestellt werden, gleichen scharfen waffen immer mehr und werden sehr selten,auf den ersten blick, als spielzeug erkannt. wichtig ist doch in erster linie wozu ich die freie waffe in der öffentlichkeit fürhre. ( hundeabschreckung/selbschutz usw. der bankräuber will natürlich seine waffe als &quot;echt&quot; erscheinen lassen) also was ist legal und was ist hier illegal? diese frage wurde nicht geklärt für mich.
es wäre schön wenn mir hier jemand die frage beantworten könnte.
der trockene gesetzestext mit evtl. beispielsätzen wäre hilfreich.
mit freundlichen grüßen dietmar augustin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>also, nach einem studieren des waffengesetzes ist mir nicht eindeutig klar geworden und ich glaube auch nicht &#8222;verdeutlicht worden, was mit legalem erwerb, als 14j. von waffen in der öffentlichkeit erlaubt bzw. straffrei ist.<br />
führe (trage) ich in der öffentlichkeit eine für 14j erlaubnisfrei waffe bei mir sollte dieses, meiner meinung erlaubt sein, auch wenn sie geladen ist.<br />
14j sind, auch meiner meinung nach, nicht strafmündig. alle waffen die heute hergestellt werden, gleichen scharfen waffen immer mehr und werden sehr selten,auf den ersten blick, als spielzeug erkannt. wichtig ist doch in erster linie wozu ich die freie waffe in der öffentlichkeit fürhre. ( hundeabschreckung/selbschutz usw. der bankräuber will natürlich seine waffe als &#8222;echt&#8220; erscheinen lassen) also was ist legal und was ist hier illegal? diese frage wurde nicht geklärt für mich.<br />
es wäre schön wenn mir hier jemand die frage beantworten könnte.<br />
der trockene gesetzestext mit evtl. beispielsätzen wäre hilfreich.<br />
mit freundlichen grüßen dietmar augustin</p>
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