Wo kann ich im Odenwaldkreis den kleinen Waffenschein für eine Schreckschuss- und Gaspistole beantragen? Geht das auch auf dem jeweiligen Gemeindeamt oder muss ich zum Landratsamt?

Die für Sie zuständige Behörde ist:

Der Landrat des Odenwaldkreises
Waffenrecht
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach

Nur dort können Sie den kleinen Waffenschein beantragen. Den Vordruck finden Sie hier.

Denken Sie daran, eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen, denn diese ist für die Erteilung es kleinen Waffenscheins unabdingbar.

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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